Aktuell 15.12.2021 – Neue Covid- Verordnung

Liebe Ruderkameraden und Ruderkameradinnen,

 

der vierte Lockdown ist seit gestern mit Beschränkungen geöffnet worden und wir möchten euch gerne über die Öffnungen für die Sportstätten informieren:

 

  • Sportausübung in den Vereinsstätten (Krafttraining, Ergometertraining, Gymnastik etc.) ist mit der 2G-Regel in der Zeit von 0500-2300 erlaubt
  • In geschlossenen Räumlichkeiten muss eine FFP2-Maske getragen werden
  • Auf nicht öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Treffen in Innenräumen sind bis zu 25 Personen erlaubt (z.B. Vorstandssitzungen, Clubabende etc.)
  • Das Rudern ist in allen Bootsklassen ohne Einschränkungen möglich
  • Alle Öffnungen gelten nicht für Personen, die keinen 2G-Nachweis haben
  • ACHTUNG!!!! Bundeslandspezifische Maßnahmen in Bedacht nehmen
  • Hier noch die aktuelle Verordnung  https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_537/BGBLA_2021_II_537.html

Liebe Grüße und bleibt gesund,

Andrea


Andrea ANSELM
Sekretariat
Österreichischer Ruderverband
+43 1 712 08 78
+43 676 844 219 801
office@rudern.at
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