Aktuell 17.11.2020

Liebe Ruderfreunde,

aufgrund des neuerlichen Lockdowns vom 17.11. bis 6.12. möchte sich der Österreichische Ruderverband zur folgende Auslegungen der Bestimmungen äußern.

Prinzipiell sind die Rudervereine zu sperren und der Ruderbetrieb ist einzustellen.

Ausnahmen:

  • Für den Spitzen- und Leistungssport gelten eigene Regeln
  • Für den Breiten- und Gesundheitssport im Ruderbereich gilt:
    • Die Ausübung des Rudersports im Einer ist erlaubt.
    • Dazu ist generell einzuhalten:
      • Die Boothallen dürfen kurz zur Entnahme und dem Zurückbringen des Bootes betreten werden
      • Bei Betreten der Bootshalle sind die Hände zu desinfizieren
      • Der Mund-Nasenschutz ist vom Betreten der Bootshalle bis zum Einsteigen in das Boot zu tragen, ebenfalls bei der Rückkunft
      • Falls sich mehr als ein Einerruderer im Bootshaus befindet ist der Abstand von 1.5 Metern strikt einzuhalten. Es wird empfohlen sich bei der Benützung der Einer abzusprechen
      • Bei der Rückkehr sind die Rudergriffe zu desinfizieren, ebenso alle Bootsteile, welche man mit den Händen berührt hat. Möglichst sind mitgebrachte Putzlappen zu benützen
      • Da im Logbuch die Ausfahrten dokumentiert sind, ist das Führen einer Anwesenheitsliste nicht erforderlich
      • Alle, die diese Ausnahme nutzen, muss klar sein, dass sie dies auf eigenes Risiko machen und der Verein oder der Österreichische Ruderverband, nicht haftbar gemacht werden kann
      • Rudern im Zweier mit Personen, die im selben Haushalt leben, ist erlaubt.

 

Bleibt gesund,

 

Andrea ANSELM

Sekretariat

Österreichischer Ruderverband

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