Aktuell 05.11.2020

3.11.2020 – CoV-Regeln zum Sportbetrieb

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

 

Sport darf ab sofort nur mehr im Freien ausgeübt werden. Dabei darf es zu keinem Körperkontakt kommen.

 

Das Betreten des Clubhauses ist nur mehr erlaubt, wenn:

 

  1. Ein Mund/Nasen Schutz getragen wird und der 1 m Abstand eingehalten wird.
  2. Es darf im Haus kein Sport betrieben werden. Erlaubt sind nur mehr Tätigkeiten, die zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich sind. Somit darf man die Bootshalle nur betreten um Bootsmaterial zu holen.
  3. Analog dazu können auch Ergometer für die Dauer eines Trainings aus der Bootshalle in den Freibereich gebracht und nach dem Training wieder sauber und ordnungsgemäß zurück gestellt werden.
  4. Das Betreten der Garderoben ist mit Sicherheitsabstand und Maske erlaubt. Der Aufenthalt muss aber, wie auch in allen anderen Innenbereichen des Clubs, so kurz wie möglich gehalten werden und muss sich auf die unmittelbare Vorbereitung des Trainings im Freien beschränken. Die Duschen bleiben vorerst geschlossen.

 

Die Küche und der Clubraum dürfen nach der derzeitigen Verordnung leider nicht betreten werden.

 

Zwischen 20 h und 6 h darf der Club vorerst nicht betreten werden.

 Rudern im 2er, 4er und 8er nur erlaubt für Personen, die in 1 gemeinsamen Haushalt leben.

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. November – sollte sich etwas ändern, informieren wir euch umgehend.

Bitte haltet euch strikt an diese Regeln – auch im Interesse des Clubs

Der Vorstand des RCW